Wer in U-Haft kommt, muss nicht unbedingt ein Straftäter sein. Deshalb können Verdächtige unter Umständen auf Kaution freikommen. In den USA ist das Standard, in Österreich nicht. Dass Julius Meinl V. 2009 dank einer Rekordkaution von 100 Millionen Euro aus der U-Haft entlassen wurde, zählt zu den seltenen Ausnahmen.

Die Strafprozessordnung sieht zwar vor, dass Beschuldigte gegen Kaution oder Bürgschaft freigelassen werden können, sofern "ausschließlich der Haftgrund der Fluchtgefahr vorliegt", die Straftat nicht strenger als mit fünfjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist und der Beschuldigte ein Gelöbnis abgibt. "Doch im täglichen Justizalltag spielt das keine Rolle", sagt Christian Liebhauser-Karl, Sprecher des Landesgerichts Klagenfurt. In Kärnten hätte es in den vergangenen zwei Jahrzehnten keine Freilassung auf Kaution gegeben. Einer der Gründe dafür ist, dass bei den meisten Verdächtigen nicht nur Fluchtgefahr, sondern auch Tatbegehungsgefahr besteht.

"Ein absoluter Blödsinn"

Tina Frimmel-Hesse, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, bestätigt das: "Dass Polizisten nach einem Unfall anrufen und eine Kaution anbieten, um U-Haft zu verhindern, ist absoluter Blödsinn. So etwas gibt es nicht." Das sei faktisch als auch rechtlich unmöglich.

Somit ist es klar: Wenn der Betrüger anruft und sagt: "Ihre Tochter ist nach einem tödlichen Unfall in U-Haft, sie kann auf Kaution freikommen" – sofort auflegen!