Alkoholverbot am Wahltag! Wer das nicht ernst nimmt, muss mit einer Geld- oder gar Gefängnisstrafe rechnen. Heute ist das zwar nur schwer vorstellbar, aber ältere Kärntnerinnen und Kärntner können sich an dieses kuriose Gesetz noch gut erinnern. So mancher von ihnen ist sogar überzeugt, dass es in unserer Rechtsordnung immer noch zu finden ist, also nie entfernt wurde. Ein Blick in die alten Gesetze schafft Klarheit und deckt auch andere Wahlkuriositäten auf.
Kuriose Rechtslage
Alkoholverbot am Wahltag und andere Merkwürdigkeiten
![Auf das Krügerl Bier in einer Gaststätte musste früher an Wahltagen verzichtet werden Auf das Krügerl Bier in einer Gaststätte musste früher an Wahltagen verzichtet werden](https://img.kleinezeitung.at/public/incoming/lu3ibg-F2BAD604-04EC-484E-B0F3-419EE189E429_v0_h.jpg/alternates/WIDE_1200/F2BAD604-04EC-484E-B0F3-419EE189E429_v0_h.jpg)