Dass es so ein Verbrechen überhaupt gibt, überraschte selbst die routiniertesten Kärntner Kriminalisten. Eine international operierende kriminelle Vereinigung hat sich folgende Masche einfallen lassen: Spezialisten knacken in Norditalien und Slowenien teure Reisebusse, bringen sie in Werkstätten, wo die Fahrzeugidentifikationsnummern ausgeschliffen und ersetzt werden, und versehen sie mit anderen Kennzeichen und neuem Branding. Dann verbringen sie die Busse nach Ungarn, Serbien, in die Türkei und über den Suezkanal nach Saudi-Arabien und in die Vereinigten Arabischen Emirate. Weil leere Busse bei den Grenzübertritten verdächtig wären, engagieren sie rund 40 "Schauspieler", die Reisende mimen. 24 gestohlene Busse im Wert von jeweils 100.000 bis 350.000 Euro sind aktenkundig.

Eine dieser "Fake-Reisenden" konnte über Mautdaten, Kameraauswertungen und Grenzkontrollen namentlich identifiziert werden. Und weil ihre Reiseroute durch Kärnten führte, wurde ihr am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt der Prozess gemacht. Bei der 48-Jährigen, einer serbisch-kroatischen Doppelstaatsbürgerin, handelt es sich um die Ex-Gattin des Hauptverdächtigen der Vereinigung. Er sitzt ebenfalls in Klagenfurt in U-Haft und wartet auf seinen Prozess.

Die Angeklagte musste sich am Dienstag in Klagenfurt vor dem Schöffengericht verantworten
Die Angeklagte musste sich am Dienstag in Klagenfurt vor dem Schöffengericht verantworten © Thomas Martinz

Die 48-Jährige gesteht zwar, an "Shoppingreisen" nach Italien, in die Türkei und an Thermenreisen nach Ungarn teilgenommen zu haben, behauptet aber unter Tränen: "Mein Ex hat mich eingeladen. Hätte ich gewusst, dass die Busse gestohlen sind, hätte ich das nicht getan." Das Schöffengericht unter Vorsitz von Dietmar Wassertheurer glaubt ihr nicht. 18 Monate Haft wegen Geldwäscherei und Hehlerei, lautet das Urteil, sechs davon werden unbedingt ausgesprochen.

"Keine naive Person"

"Wir sind überzeugt, dass Sie eingeweiht waren, sie sind keine naive Person und haben die kriminelle Vereinigung unterstützt", so Wassertheurer in der Urteilsbegründung. Die Angeklagte nimmt das Urteil an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.