Wie kommen die Kinder in die Schule? Wie kommt die berufstätige Bevölkerung zur Arbeit? Diese Fragen stellen sich viele Kärntner angesichts des Warnstreiks der Eisenbahner am Montag.

"Ein Streik ist ein Ereignis, auf das der Arbeitnehmer keinen Einfluss hat, der Streik ist ein Dienstverhinderungsgrund. Daher darf ihm kein finanzieller Nachteil erwachsen, wenn er keine anderen Möglichkeiten hat, den Arbeitsplatz zu erreichen", sagt Maximilian Turrini, Leiter der Arbeits- und Sozialrechtsabteilung der Arbeiterkammer Kärnten. Der Arbeitnehmer ist aber sehr wohl verpflichtet, vorher alle Alternativen auszuschöpfen, also auf den Bus bzw. aufs Auto umzusteigen oder Fahrgemeinschaften zu bilden. "Ist die Arbeit im Homeoffice möglich und besteht eine aufrechte Vereinbarung, so kann man auch diese Möglichkeit nutzen."

Arbeitgeber kann Nachweis einfordern

Und wenn man am Montag im Stau steckt und sich deshalb verspätet? "Man weiß ja, dass viele auf das Auto umsteigen werden, muss also gewisse Verzögerungen einkalkulieren und vielleicht 10 bis 15 Minuten früher wegfahren", so Turrini. Der Arbeitgeber muss jedenfalls frühzeitig bzw. spätestens bei Dienstbeginn über die Dienstverhinderung informiert werden. Er hat auch das Recht, einen Nachweis einzufordern.

3500 Schüler betroffen

Die rund 3500 Kärntner Schüler, die täglich die Bahn nutzen, sind ebenfalls entschuldigt, so sie keine Alternative haben, die Bildungseinrichtungen zu besuchen. "Sofern Schüler:innen aufgrund dieses Streiks nicht in der Lage sein werden, die Schule zu besuchen, sind sie gerechtfertigt vom Schulbesuch verhindert", heißt es in einem Schreiben der Bildungsdirektion Kärnten an die Schulleiter. Diese Informationen wurden bereits an Eltern und Erziehungsberechtigte weitergereicht. Ob Homeschooling angeboten wird beziehungsweise, ob es Arbeitsunterlagen gibt, obliegt der Schulleitung und den Klassenvorständen.