Ein Wolf ist in Kärnten heuer nachweislich durch menschliche Hand gestorben – er wurde auf der Tauernautobahn bei Villach überfahren. Anders lautet hingegen die Bilanz von Kärntens Jägern: Obwohl es im laufenden Jahr bereits 20 "Ausnahmen von der Schonvorschrift" gegeben hat, gelang es noch keinem Waidmann, das Raubtier zu erlegen. Ungleich erfolgreicher war Isegrim selbst, auf sein Konto gehen in Kärnten heuer schon gut 250 Risse von Nutztieren.

Ist also die Anfang des Jahres präsentierte Kärntner Wolfsverordnung nur eine Beruhigungspille für Landwirte? "Absolut nicht", beteuerte der Kärntner Agrar- und Jagdreferent Martin Gruber (ÖVP) im APA-Gespräch. Konkret ist in der Verordnung von "Schadwölfen" und "Risikowölfen" die Rede, die nun schneller geschossen werden dürfen. Ein Schadwolf ist ein Tier, das in einem Monat nachweislich 20 (oder in drei Monaten 35) Nutztiere auf einer Alm tötet oder verletzt. Risikowölfe sind solche, die sich wiederholt in Siedlungen vorwagen. Wenn versucht wird, so einen Wolf zu vergrämen (etwa mit einem Warnschuss) und er sich dennoch wieder im besiedelten Gebiet blicken lässt, darf er geschossen werden. Es gilt ein Radius von zehn Kilometern rund um den Sichtungsort.

Kein Platz für Wolf

"Wir sind Vorreiter in Österreich und halb Europa. Uns beneiden alle anderen, etwa Tirol und Salzburg, also Länder, die ebenso stark vom Wolf betroffen sind", sagte Gruber. Er wiederholte dabei auch, was er bereits mehrmals zu diesem Thema gesagt hatte: "Für mich hat der Wolf in Kärnten keinen Platz. Hier ist alles Kulturlandschaft und es gibt nirgends Rückzugsräume für dieses Großraubwild. Er hat hier nichts verloren." Mit der Wolfsverordnung sei das Möglichste in Umsetzung gebracht worden, "was gesetzlich erlaubt ist".

Die Verordnung sei auf jeden Fall ein bedeutender Fortschritt zum vergangenen Jahr, als für eine "Entnahme" ein Bescheid ausgestellt werden musste, was bis zu fünf Wochen lang gedauert hatte. Damals sei es nicht einmal möglich gewesen, ohne Bescheid einen Schreckschuss abzugeben. Schreckschüsse seien heuer bereits einige Male abgegeben worden und hätten auch Wirkung gezeigt: "Wenn man zurückschaut, in welchen Gebieten das stattgefunden hat – da ist der Wolf dann teilweise auch gar nicht mehr gesehen worden." Das sei schon der erste Schritt zum Schutz, "und allein deswegen ist die Verordnung gut", so Gruber.

Kritik von Tierschützern

Auch wenn er einräumt, dass es eine "riesengroße Herausforderung" sei, den Wolf zu bejagen. Jägerinnen und Jäger würden nun entsprechend geschult, dürfen seit Neuestem sogar Nachtsichtgeräte auf der Wolfspirsch verwenden. Ob die Jagd dann erfolgreich sein würde, liege an ihnen. Aber, meinte Gruber: "Immerhin haben wir diese Möglichkeit, im Gegensatz zu allen anderen." Eine Möglichkeit, an der die Naturschutzorganisation WWF bereits heftige Kritik geübt hatte. Die Verordnung sei "nicht nachvollziehbar und rechtswidrig", es fehle eine Einzelfallprüfung, die nach der europäischen Artenschutz-Richtlinie zwingend erforderlich wäre. Außerdem vermisse man Beteiligungsrechte und Kontrollbefugnisse der Öffentlichkeit.