Mit 27. September wurden die behördlichen Vorgehensweisen bei SARS-CoV-2-Kontaktpersonen durch das Sozialministerium angepasst und in einigen Bereichen vereinfacht. Die neuen Richtlinien gelten ohne Abänderungen für Kärnten, obwohl jedes Bundesland schärfere Regeln einführen kann: "Wir halten es derzeit nicht für sinnvoll und nötig, hier andere Regeln einzuführen. Wien und Salzburg haben immer wieder Änderungen, aber das führt nur zu mehr Verwirrung und einen ,Fleckerlteppich' aus unterschiedlichen Richtlinien, weshalb wir uns an die Vorgaben des Bundes halten", erklärt Gerd Kurath, Corona-Beauftragter des Landes Kärnten.