1.) Wer darf den Abschussbescheid umsetzen?
Die Jagdausübungsberechtigten in den genannten Jagdgebieten, wie das Büro des zuständigen Landesrates Martin Gruber (ÖVP). Gruber ist übrigens nur derjenige, der den Ausnahmebescheid von den Schonvorschriften unterschrieben hat. Beurteilt und ausgearbeitet hat ihn die Unterabteilung Agrarrecht der Landwirtschaftsabteilung. Mehrere Experten und Sachverständige wurden im Ermittlungsverfahren um Stellungnahmen ersucht. Aufgrund ihrer Einschätzung kam die Behörde zum Schluss, dass es keine anderweitige Lösung als die Entnahme des Risikowolfes gibt, um weitere Schäden bei Weidetieren auf den betroffenen Almen zu verhindern. Die Genehmigung gilt seit Dienstag und bis 30. September.