In der kommenden Woche müssen sich wieder zwei Männer wegen NS-Wiederbetätigung am Landesgericht Klagenfurt verantworten. Sie haben laut Anklage als Häftlinge im Gefängnis gegen das Verbotsgesetz verstoßen - und zwar mit WC-Papier. Sie sollen mit dem Toilettenpapier ein Hakenkreuz an den Gitterstäben angebracht haben.