Zutrittstests und Registrierungspflicht beim Eintritt ins Strandbad. Das alles erneut beim Gastro-Zutritt im Bad, FFP2-Masken auch im Freien und 20 Quadratmeter Platz für jeden Badegast. Weltfremd muten die Eckpfeiler des aktuellen Bundespräventionskonzeptes für Badbetreiber an. Und zum Drüberstreuen kann man der Covid-Schutzmaßnahmenverordnung bei juristischer Spitzfindigkeit sogar entnehmen, dass bis 19. Mai ein Betretungs- und Badeverbot für Bäder gilt.