Sichtbare Tattoos bei Polizisten – Zeitgeist oder Ansehensminderung? Die Antwort darauf ist nur auf dem ersten Blick eine Nebensächlichkeit. Denn sie betrifft das Persönlichkeitsrecht und die Frage, wie sehr Uniformträger Individualität zeigen dürfen.
„Wenn ich jemanden nach einem Verkehrsunfall aus dem Auto ziehe, ist es dem doch egal, ob ich tätowiert bin oder nicht“, sagt der bayrischer Polizist Jürgen Prichta im Interview mit dem deutschen Nachrichtenmagazin „Spiegel“. Der 44-jährige Hauptkommissar kämpft seit Jahren auf dem Rechtsweg für seinen Traum von einem „Aloha“-Tattoo auf dem Unterarm. Bislang ohne Erfolg. Jetzt hat er sogar Verfassungsbeschwerde eingelegt. Denn: In Bayern sind sichtbare Tattoos bei der Polizei verboten, in anderen deutschen Bundesländern (noch) nicht.