
Ein 44-jähriger Selbstständiger musste sich am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt wegen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten verantworten. Der Mann hatte trotz Corona-Quarantäne Handwerker bei sich daheim und diese nicht über seine Infektion informiert. Der Kärntner wurde zu vier Monaten bedingter Haft und 4500 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.