Friseure, Kosmetikerinnen, Fußpfleger, Masseurinnen und andere sogenannte "körpernahe Dienstleister" dürfen am Montag nach wochenlangem Lockdown wieder aufmachen. Der Besuch wird allerdings alles andere als normal. Den neuen Schnitt oder die Maniküre bekommt nur, wer einen negativen Coronatest vorweisen kann, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Zur Identifizierung muss ein Ausweis hergezeigt werden. Die FFP2-Maske muss dennoch aufbleiben. Selbsttests gelten nicht.
Aufschrei der Innung
Friseure fordern rasche Anerkennung von Corona-Selbsttests
Am Montag machen Dienstleister wieder auf, der Besuch ist aber an viele Auflagen geknüpft. Kunden müssen "zertifizierten" Test vorlegen. Friseure fordern rasche Anerkennung von Selbsttests.
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