Die Worte „jetzt sage ich wirklich die Wahrheit“ der Erstangeklagten bei ihrer Einvernahme waren Ankündigung und Geständnis zugleich. Dementsprechend hat bei der ersten Verhandlung – der Prozess musste nach einem Einspruch beim Obersten Gerichtshof zu großen Teilen wiederholt werden – nicht jede Aussage gestimmt.