Das sogenannte Kuh-Urteil ist nun rechtskräftig. Sie haben dabei die Familie der deutschen Urlauberin vertreten, die bei der Kuhattacke getötet wurde. Laut Höchstgericht muss der Bauer haften und den Hinterbliebenen Schmerzensgeld zahlen. Die Wanderin trifft ein Mitverschulden von 50 Prozent. Was sagen Sie zu dem Urteil?
MICHAEL HIRM: Es ist eine Einzelfallentscheidung und eine salomonische Lösung. Das Urteil hat aus meiner Sicht ein bisschen einen bitteren Beigeschmack wegen der Verschuldensgewichtung. Denn die 45-jährige Frau ist mit dem Hund an der Leine auf einem Weg gegangen und nicht – wie in vielen Medien falsch kolportiert – mitten durch die Weide. Sie war auf einem öffentlichen Wanderweg, neben dem Weg stand eine Kuh, der Rest der Herde war weiter weg. Dann wurde die Frau von hinten attackiert und zu Tode getrampelt. Der Oberste Gerichtshof gibt ihr dafür die halbe Schuld an dem Vorfall, das ist zu akzeptieren.