Dürfen Arbeitnehmer, die in Kurzarbeit sind, Geld dazuverdienen?
„Grundsätzlich darf man während der Kurzarbeit
etwas dazuverdienen“, sagt die Villacher Anwältin Barbara Schütz. Die Nebenbeschäftigung darf allerdings nicht gegen das Konkurrenzverbot verstoßen und sich auch nicht nachteilig auf die Arbeitsleistung im Hauptjob auswirken. Schütz: „Vor der Aufnahme einer Nebentätigkeit sollte geklärt sein, ob und in welcher Höhe damit zusätzliche Lohnsteuer anfällt. Aufgrund der Summierung der Einkünfte könnte sich ein höherer Lohnsteuersatz ergeben.“