Die Aufregung unter den Kärntner Bauern ist groß: Die erste Mahd steht bevor und viele wissen nicht, wo sie ihre Silo- und Heuballen lagern sollen. In den vergangenen Monaten hätten nämlich mehrere Landwirte ein Schreiben erhalten, dass sie aufgrund eines Erlasses der Naturschutzbehörde des Landes diese nicht länger als neun Wochen auf der Wiese lagern dürfen oder einen Lagerplatz behördlich genehmigen lassen müssen. Die zuständige Naturschutzabteilung dementiert nun: Auslöser sei die Anfrage der Landwirtschaftskammer gewesen, ein entsprechendes Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtshofes "zu konkretisieren". Es habe keinen Erlass gegeben. Das betreffende Gesetz bestehe bereits seit 2002 in der geltenden Fassung.