Konsumentenschutzreferentin Landeshauptmann-Stellvertreterin Gaby Schaunig übt Kritik an den Bestimmungen im neuen Covid 19-Gesetzespaket der Bundesregierung. Dieses sehe auch Erleichterungen für Kreditnehmer und Mieter vor. „Grundsätzlich ist jede Erleichterung für Menschen, die von der Pandemie finanziell getroffen werden, zu begrüßen“, sagte Schaunig. Die Krux liege allerdings, so Schaunig, in den Details. „Die Bestimmung erlaubt Verzugszinsen von bis zu vier Prozent für sämtliche Vertragsverhältnisse, wenn fällige Zahlungen gestundet werden oder der Zahlungstag verschoben wird. Das ist viel zu hoch“, kritisiert Schaunig und erklärt: „Wenn beispielsweise ein Vermieter seinem Mieter die Miete stundet und dafür vier Prozent Verzugszinsen verlangt, dann ist das für ihn ein Geschäft, denn auf der Bank bekommt er für sein Geld kaum mehr als ein Prozent Zinsen.“