Ende März hatte die Bundesregierung das Abholen von Speisen in Lokalen untersagt. Eine Verordnung, die jetzt zur Erleichterung vieler Gastwirte zurückgenommen wurde. Und in der neuen Verordnung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz heißt es, dass die Abholung vorbestellter Speisen zulässig ist, sofern diese nicht vor Ort konsumiert werden und sichergestellt ist, dass gegenüber anderen Personen dabei ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird.