Auf Basis der jüngsten von der österreichischen Bischofskonferenz veröffentlichten Richtlinien hat die Diözese Gurk nun bekannt gegeben, dass die am 13. März veröffentlichten Vorschriften bis vorerst einschließlich Ostermontag, dem 13. April, ihre Gültigkeit behalten und somit auch in den bevorstehenden Kar- und Ostertagen keine liturgischen Feiern mit physischer Anwesenheit von Gläubigen sowie öffentliche Veranstaltungen stattfinden werden. „Öffentliche Gottesdienste und Versammlungen aller Art sind ausgesetzt. Daher dürfen Gottesdienst- , Andachts- und Anbetungszeiten auch nicht öffentlich, z. B. auf der Website oder im Pfarrblatt, verlautbart werden“, heißt es in dem Schreiben, das von Generalvikar Dr. Johann Sedlmaier an alle Kärntner Pfarren und kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erging.