Eine 52 Jahre alte Kärntnerin muss nach einer Würge-Attacke an der eigenen Tochter nicht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Das hat am Donnerstag ein Geschworenengericht in Klagenfurt entschieden. Sie wurde zwar eingewiesen, aber die Einweisung wurde bedingt nachgesehen. Die Frau kann demnach daheim medizinisch behandelt werden. Sie leidet an paranoider Schizophrenie.