Ein Spaziergang hat für einen ranghohen Kärntner Polizisten weitreichende Folgen: Er ist wegen Körperverletzung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft Graz hat gegen den Offizier Strafantrag eingebracht. Die Hauptverhandlung findet am 17. Jänner am Bezirksgericht Hermagor statt, bestätigt Alexander Todor-Kostic, Anwalt des Opfers. Für den Polizisten, er hat die Vorwürfe zurückgewiesen, gilt die Unschuldsvermutung.