Ein nigerianischer Staatsbürger stellte im September 2014 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Im Zuge der Asylantragstellung gab er ein falsches Geburtsdatum und einen falschen Namen an. Durch seine falschen Angaben vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl bewirkte er den Zuspruch höherer Leistungen aus der Grundversorgung.