Herr Doktor Murko, ich möchte meinen erwachsenen Kindern gegenüber gerecht sein. Ich habe zwei Häuser. Eines meiner Kinder darf in einem der Häuser wohnen. Wäre es möglich, diesem Kind weniger zu vererben, weil es ja schon zu Lebzeiten gratis wohnen darf?
GERNOT MURKO: Ja natürlich ist es möglich, dass ein Kind mehr bekommt als das andere. Ihre Überlegungen sind nachvollziehbar. Wichtig ist nur, dass jedes Kind seinen Pflichtteil erhält, das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Darüber hinaus können Sie frei entscheiden, wie Ihre Erbschaft aufgeteilt wird. Es wäre sinnvoll, das vorab mit den Kindern zu besprechen.