Am Freitag musste sich der ehemalige KTZ-Eigentümer Dietmar Wassermann vor Gericht verantworten. Dem 58-Jährigen wurde zur Last gelegt, durch kridaträchtige Handlungen Gläubigerinteressen beeinträchtigt zu haben. Nach rund 40 Minuten verkündete Richter Christian Liebhauser-Karl das Urteil: Zehn Monate Freiheitsstrafebedingt auf drei Jahre und Übernahme der Verfahrenskosten.