Nach langem Hin und Her wurde am Dienstag im Nationalrat ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie beschlossen. Damit ist das Rauchen ab 1. November an allen öffentlichen Orten verboten, wo Speisen und Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht oder konsumiert werden. Darunter Versammlungen in Pfarrsälen und Feuerwehrfeste, Festzelte, Mehrzweckräumlichkeiten aber auch schulische Einrichtungen, Freiflächen und Internate. Das Verbot gilt zudem für Shishas und E-Zigaretten. Ausgenommen sind nur noch Gastgärten oder Ähnliches. Eigentlich hätte das Rauchverbot schon seit 1. Mai des Vorjahres gelten sollen. ÖVP und FPÖ kippten es aber kurz vor dem Inkrafttreten wieder aus dem Gesetz.