Wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung ist am Donnerstag ein Kärntner (67) zu 365.000 Euro Geldstrafe und einem Jahr bedingter Haft verurteilt worden. Der Mann hatte insgesamt 812.000 Euro nicht abgeführt, auch diese Summe muss er nachzahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.