Wegen schwerer Erpressung ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt ein 48-jähriger Kärntner zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Das Druckmittel gegen sein Opfer waren homosexuelle Kontakte zwischen den beiden. Angeklagt war der Mann auch wegen geschlechtlicher Nötigung. Von diesem Vorwurf wurde er im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.