Seit Dienstagmittag sitzt ein 33-jähriger Villacher in der Justizanstalt Klagenfurt in Untersuchungshaft. Nachdem bei der gerichtsmedizinischen Obduktion Dienstagvormittag bestätigt wurde, dass die 36-jährige Ex-Freundin des Mannes an den Folgen mehrerer Messerstiche starb, verhängte der Journalrichter Untersuchungshaft. Der Villacher war Sonntagabend nach der Bluttat in Liebenfels in seine Wohnung geflüchtet. Nachdem er gegenüber Polizisten Suizidabsichten geäußert hatte, wurde der 33-Jährige ins LKH Villach eingeliefert und dort von der Polizei rund um die Uhr bewacht.

Bei einer ersten Einvernahme habe der Tatverdächtige ein Teilgeständnis abgelegt, bestätigte der Leiter des Landeskriminalamtes, Gottlieb Türk. Es sei nicht das erste Mal gewesen, dass der Villacher das Beziehungsende nicht akzeptieren habe wollen. Vor nicht einmal einem Monat sprach die Polizei gegen den 33-Jährigen ein Betretungsverbot aus, als er seine Ex-Lebensgefährtin und ihre Kinder (8 und 15 Jahre) nicht in Ruhe lassen wollte.

Am Sonntag brannten bei dem Villacher alle Sicherungen durch. Am Abend tauchte er bei der Wohnung der 36-Jährigen in Liebenfels auf. Als die Frau gegen 18.30 Uhr den Notruf wählte und die Polizei informieren wollte, stach der Mann mehrmals auf sie ein. „Bei der Tatwaffe handelt es sich um ein Messer, das wir sicherstellen konnten“, sagt Gottlieb Türk. Der Polizist am anderen Ende der Leitung wurde somit Ohrenzeuge der Bluttat, bevor der Anruf abgebrochen wurde. „Ein Polizeiwagen war zu dem Zeitpunkt bereits zur Wohnung der zweifachen Mutter unterwegs“, sagt Türk. Der Rettungshubschrauber brachte die schwer verletzte Frau ins Klinikum Klagenfurt, wo die Ärzte um ihr Leben kämpften. Leider vergeblich. Die Frau ist am Nachmittag ihren Verletzungen erlegen.

Täter im Krankenhaus

Vom mutmaßlichen Täter fehlte am Tatort jede Spur, der Mann war mit dem Auto geflohen. Die Polizei startete umgehend eine groß angelegte Fahndung nach dem 33-Jährigen. Zwischen dem Ex-Paar soll es öfter lautstarke Streitereien gegeben haben. Im September bedrohte er die Frau und ihre Kinder mit einem Messer. Als sie damals versuchte, ihm das Messer aus der Hand zu schlagen, verletzte sie sich. Das von der Polizei ausgesprochene Betretungsverbot gilt zwei Wochen. Wird innerhalb dieser Zeit bei Gericht ein Antrag auf eine einstweilige Verfügung gestellt, endet es nach vier Wochen.

Zum Zeitpunkt der Bluttat war die Frist verstrichen, Anzeige erstattete die Frau damals keine.