Ein spezifisches Hundehaltegesetz wie in anderen Bundesländern gibt es in Kärnten nicht. Die Tierhaltung ist im Landessicherheitsgesetz geregelt, wobei manches sehr allgemein gefasst ist. „Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenzwang“, heißt es da. Die Behörde kann das Mitführen des Hundes an bestimmte Orte verbieten. Wer gegen Anordnungen verstößt, dem kann das Halten des Hundes verboten werden.