Ein 23 Jahre alter Kärntner ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt wegen NS-Wiederbetätigung verurteilt worden. Ihm wurden einschlägige Tätowierungen und Äußerungen in einem Lokal zum Verhängnis. Staatsanwalt Helmut Jamnig listete die Vorwürfe auf, wegen derer sich der auch einschlägig vorbestrafte junge Mann verantworten musste.