Der zwei Mal wegen Vermögensdelikten einschlägig vorbestrafte Mann bekannte sich vor Gericht schuldig - ihm hatten bis zu drei Jahre Haft gedroht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die gute Nachricht zuerst: Dem Fisch geht's gut. "Ich habe ihn ja sofort wieder ins Wasser getan!", beteuerte der 27-Jährige in seiner Vernehmung durch Richterin Sabine Roßmann. Überhaupt sei die Tat, die sich vor einigen Monaten am Turnersee (Bezirk Völkermarkt) ereignet hatte, eine ganz "blöde Gschicht" gewesen. "Ich war mit meiner Freundin und unserem Hund am See spazieren. Und weil ich gerade eine neue Angelrute hatte, habe ich ein paar Probewürfe gemacht."
Das Fischerglück kam unverhofft: Damit, dass gleich bei den ersten Würfen ein Fisch anbeißt, hatte der Angeklagte nämlich nicht gerechnet - ebenso wenig, dass just in dem Moment, als der Fisch aus dem Wasser war, der Aufsichtsfischer ums Eck biegen würde, der den 27-Jährigen auf frischer Tat ertappte.
"Sie sind ja durchaus fischkundig und wissen, wann welcher Fisch Schonzeit hat. Sie wissen auch, dass Sie nicht ohne Berechtigung fischen dürfen. Dazu muss man aber auch sagen, dass der Gesetzgeber mit Fischen ein besonderes Mitgefühl hat", sagte Staatsanwalt Helmut Jamnig. Dass der "Eingriff in fremdes Jagd- und Fischereirecht" nämlich in der Schonzeit erfolgte, machte die Tat besonders schwer, weshalb darauf bis zu drei Jahre Haft stehen.
Auf die ungewöhnlich hohe Strafandrohung verwies auch Richterin Roßmann in ihrer Urteilsbegründung: "Ich verstehe nicht, warum das nicht bei der letzten Reform angepasst wurde. Dieser Straftatbestand ist im Gegensatz zu anderen Vermögensdelikten unverändert geblieben." Wegen der zwei einschlägigen Vorstrafen des Mannes sei es nicht möglich gewesen, die bedingte Haftstrafe in eine Geldstrafe umzuwandeln.
Der 27-Jährige zeigte sich einverstanden mit dem Urteil, er bekam drei Tage Bedenkzeit, Staatsanwalt Jamnig erklärte Rechtsmittelverzicht.