Großkirchheim, Winklern, Mallnitz und Heiligenblut haben den Anfang gemacht: Wegen der Trockenheit nach der langen winterlichen Wärmeperiode verbieten sie das Zünden von Feuerwerkskörpern zum bevorstehenden Jahreswechsel. In Mallnitz gilt die Verordnung, die auf dem Pyrotechnikgesetz basiert, schon seit Anfang November. Nun könnten auch andere Gemeinden in Kärnten dem Beispiel folgen, weil überall durch die niederschlagsarmen Tage und Wochen die Böden ausgetrocknet sind und damit die Gefahr von Bränden gleichermaßen hoch.