An den großen Einfahrtsstraßen in die Städte gibt es derzeit eine Dichte an Wahlplakaten, die Teils wie eine Mauer wirken. Darf das sein?
ALBERT KREINER: Die Plakate dürfen sechs Wochen vor den Wahlen aufgestellt werden. Doch grundsätzlich verwechseln die Parteien, dass es zwar keine ortsbild- oder naturschutzrechtlichen Auflagen gibt. Sehr wohl aber muss die Straßenverkehrsordnung eingehalten werden.

Die greift dann, wenn Plakate auf den Mittelstreifen einer Straße oder an Kreuzungen stehen und die Sicht blockieren?
KREINER: Ja. Es braucht die Zustimmung des Straßenerhalters und es gilt die Straßenverkehrsordnung.

Was passiert, wenn Plakate die Verkehrssicherheit beeinträchtigen?
KREINER: Dort, wo wir erkennen, dass es eklatant ist, erteilen wir den Straßenmeistereien den Auftrag zum sofortigen Entfernen. Das ist kärntenweit schon etliche Male passiert und betrifft alle Parteien. Wobei diese Werbeagenturen mit dem Aufstellen beauftragen. Die entfernten Plakate werden von den Agenturen anderswo aufgestellt - und manchmal auch dort wieder entfernt. Für die Behörden bedeutet das oft Sisyphusarbeit. Zumeist sind es Autofahrer, die sich beim Magistrat, der Bezirksbehörde oder beim Land beschwerden.

Wie viele Plakate werden im Laufe eines Wahlkampfes aus Sicherheitsgründen entfernt?
KREINER: Das wird wohl ein Viertel der Aufgestellten sein, die dann woanders platziert werden.

Gibt es Grenzen, wie viele Plakate auf einer bestimmten Fläche stehen dürfen?
KREINER: Nein. Jede Partei kann so viele Plakate aufstellen wie sie will. Die Grenze ist die finanzielle Leistungsfähigkeit.

Stehen diesmal wegen der Dreifach-Wahlen mehr Plakate als bei anderen Urnengängen?
KREINER: Das Aufkommen ist nicht anders als sonst.

Was hat einer, der erstmals kandidiert, zu tun, wenn er Plakate aufstellen will?
KREINER: Er braucht die Zustimmung des Grundeigentümers, ob Private oder öffentliche Hand. Andernfalls kann es Besitzstörungsklagen geben. Notwendig ist auch die Bewilligung des Magistrats oder der Bezirksbehörde. Das dauert rund 14 Tage.