"Eltern haften für ihre Kinder" – diesen Satz kennt jeder. Doch in Ausnahmefällen können auch Kinder haftbar gemacht werden. So wurde jetzt ein Bursche zivilrechtlich verurteilt, weil er 2009 als 13-Jähriger einen Badeunfall im Millstätter See verursacht hat (wir berichteten). Er sprang trotz Verbots von einem Turm und landete auf einem elfjährigen Grazer, der noch heute an den Folgen leidet. Der Verurteilte muss eine Entschädigung zahlen, seine Versicherung wird dafür aufkommen.