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Steuerhinterziehung

Drogendealerin hätte ihre Einnahmen dem Finanzamt melden müssen

Eine 40-Jährige hat mit dem Verkauf von Drogen mehr als zwei Millionen Euro umgesetzt. Ihre Einnahmen hätte sie allerdings versteuern müssen, weshalb sie erneut verurteilt wurde.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • Eine 40-jährige Frau wurde wegen Steuerhinterziehung verurteilt, da sie ihre Drogeneinnahmen nicht gemeldet hatte.
  • Sie und ihr Ehemann setzten durch Drogenhandel über zwei Millionen Euro um, was sie hätte versteuern müssen.
  • Das Finanzamt meldete offene Forderungen von 640.000 Euro, die Frau wurde zu einer Geldstrafe von 140.000 Euro verurteilt.
  • Die Frau sitzt seit über zwei Jahren in Haft und hofft auf eine zweite Chance, da sie nun clean ist.
  • Das Urteil fiel milde aus, aber bei Uneinbringlichkeit der Geldstrafe droht eine Haftverlängerung um vier Monate.
Drogen, Geld und Handys | Wer im großen Stil mit Drogen handelt, ist auch ein Fall für das Finanzamt
© Polizei/Symbolbild
Wer im großen Stil mit Drogen handelt, ist auch ein Fall für das Finanzamt
© Polizei/Symbolbild
Author Markus Sebestyen
Markus Sebestyen Redakteur Bundesland Kärnten
Redakteur Bundesland Kärnten
9. September 2025,
4:00 Uhr

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