„Das kam für uns sehr überraschend, wir sind ein bisschen geschockt“, erklärt Nico Pöhland, Geschäftsinhaber von Mr. Smart, einem Fachgeschäft für Cannabisprodukte in Klagenfurt, hinsichtlich der neuen Regelung im Bereich der rauchbaren Hanfprodukte. Ende Jänner hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass getrocknete Hanfblüten nun auch als rauchbare Produkte gelten und daher dem Tabakmonopolgesetz unterliegen. Das heißt: Sie dürfen nur noch in Trafiken verkauft werden, sogenannte Hanfshops müssen den Verkauf dieser Produkte einstellen.