„Tutto Gas“, hieß es am Wochenende in Lignano. Doch wer Auto fährt, sollte in jeglicher Hinsicht „runter vom Gas“. Alkohol am Steuer ist nicht nur gefährlich. Alkolenker müssen in Italien auch dann – wenn niemand verletzt wird – mit schwerwiegenden Folgen rechnen. Unter bestimmten Voraussetzungen droht sogar die Beschlagnahme des Autos. „Ab 1,5 Promille wird das Fahrzeug beschlagnahmt und versteigert“, erklärt Rechtsanwalt Stefan Kathollnig aus Klagenfurt. Mehr dazu siehe hier.
Verbote ignoriert
Für Probeführerscheinbesitzer gelten besonders strenge Regeln. Das zeigt der Fall eines 17-jährigen Kärntners, der in Italien mit Freunden feierte und in einem beliebten Badeort einen Unfall verursachte. „Er fuhr unter Verletzung des Vorranges in eine Kreuzung ein. Dabei kam es zu einem Zusammenstoß mit einem italienischen Pkw“, schildert Rechtsanwalt Kathollnig. Die Polizei wurde verständigt und führte einen Alkoholtest durch. „Bei dem Kärntner wurde vor Ort eine Alkoholisierung von etwas über 0,7 Promille festgestellt und somit erfolgte prompt die Führerscheinabnahme“, sagt Kathollnig.
Der Kärntner hatte mehrere gesetzliche Übertretungen begangen. „Mit dem L-17-Führerschein hätte mein Mandant eigentlich gar nicht nach Italien fahren dürfen, weil diese Lenkerberechtigung nur in Österreich gilt. Doch das Hauptproblem in seinem Fall war die Alkoholisierung“, betont der Anwalt. „Die Konsequenzen für den Minderjährigen waren neben einer Verwaltungsstrafe von über 1600 Euro der Ausspruch eines Fahrverbotes für Italien bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres“, erklärt Kathollnig.
Das heißt: Der Betroffene darf in Italien jahrelang nicht Auto fahren. „Denn wer vor dem 18. Geburtstag beim Lenken eines Autos mit einer Alkoholisierung von über 0,5 Promille erwischt wird, darf in Italien bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres keinen Pkw mehr lenken“, erläutert der Anwalt. Für Personen unter 21. Jahren, sowie für bestimmte Berufsfahrer gilt in Italien die Null-Promille-Grenze. Zusätzlich zur Führerschein-Abnahme musste der Kärntner aufgrund seiner Alkoholisierung einen Teil des Schadens am anderen Autos aus eigener Tasche bezahlen.
Prozess in Italien
Bei einer etwas höheren Alkoholisierung hätten ihm noch härtere Folgen gedroht, und zwar auch dann, wenn es nicht einmal zu einem Schaden gekommen wäre. „Bei einer Alkoholisierung von über 0,8 Promille liegt nämlich laut italienischer Straßenverkehrsordnung nicht mehr bloß eine Verwaltungsübertretung vor, sondern eine gerichtlich zu verfolgende Straftat mit einem Strafrahmen von bis zu sechs Monaten Haft. Das gilt für alle Lenker, nicht nur für Probescheinbesitzer“, fasst Kathollnig zusammen. „Das heißt, jeder Alkolenker muss bei mehr als 0,8 Promille Alkohol im Blut mit einem Prozess und einer Vorstrafe in Italien rechnen.“