Vor Ostern ging die Begutachtungsfrist für das erste Kärntner Alm- und Weideschutzgesetz zu Ende. 23 Stellungnahmen wurden eingebracht. An den Eckpunkten wird sich bis zum Beschluss im Landtag nichts mehr verändern. „Kärnten ist hier Vorreiter in Österreich. Wir können nicht mehr auf die EU warten“, sagt Landeshauptmannstellvertreter und Agrar- und Jagdreferent Martin Gruber (ÖVP). Wesentlichste Neuerung zur aktuellen Gesetzeslage: Für den Abschuss eines Wolfs muss keine bestimmte Anzahl an Nutztierrissen mehr erreicht sein, es reicht eine „unmittelbare Bedrohung“. „Wir werden die rechtlichen Rahmenbedingungen voll ausschöpfen. Davon lasse ich mich auch durch Anzeigen und Drohschreiben nicht abbringen“, sagt Gruber.