Die Täter haben fast 40 Siloballen aufgeschnitten, einen Traktor mit Eiern beworfen, Müll und Steine in den Tank geleert, Arbeitsgeräte beschädigt und mit Spraydosen Hakenkreuze hinterlassen. Sie haben Elektroleitungen bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen durchtrennt, Kabel abgeschnitten, Reifen aufgestochen und volle Ölkanister umgeworfen. „Sogar die Hackschnitzelheizung wurde beschädigt“, sagt Rechtsanwalt Farhad Paya. Das Opfer: Ein Landwirt aus Kärnten. Der Schaden beträgt 42.000 Euro.

Wer macht so etwas? „Wir haben damit nichts zu tun“, sagen die Angeklagten. Die beiden sind Brüder und haben in einer Wohnung des Bauern gelebt. Es gab Spannungen. „Sie hatten eine große Wut auf den Bauern“, sagt Staatsanwältin Sandra Agnoli. Deshalb sollen die Männer im Jahr 2022 an verschiedenen Tatorten randaliert haben – an denen der Bauer Fahrzeuge, Mähmaschinen und andere Geräte stehen hat. DNA-Spuren oder direkte Zeugen gib es keine. Es liegt zwar ein Überwachungsvideo vor, aber das ist unscharf. Deshalb ist das Verfahren am Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt ein reiner Indizienprozess.

Hannes Gradischnig, der Anwalt der Angeklagten, sagt: „Meine Mandanten fühlen sich seit Jahren ein bisschen wie in einer Hetzjagd. Man wollte sie zu Tätern machen.“ Weil sie einen erhöhten Stromverbrauch hatten, seien sie auch in Verdacht geraten, eine Indoor-Cannabis-Plantage zu haben. „Um drei Uhr nachts fand eine Hausdurchsuchung mit acht Streifenwagen bei ihnen statt“, schildert Gradischnig. „Gefunden wurde nichts.“ Und später habe sich herausgestellt, dass der Stromverbrauch auf etwas anderes zurückzuführen sei, nicht auf seine Mandanten. Auch was die Sachbeschädigung betrifft, seien die Männer unschuldig. Sie hatten überhaupt kein Motiv, weil sie sich mit ihrem Vermieter nach einer Räumungsklage „längst ausgesöhnt haben.“

Staatsfeinde

Vier Zeugen sagten vor Gericht jedoch aus, dass sie auf den Überwachungsbildern die Angeklagten erkennen. Einer davon saß am Donnerstag im Zeugenstand. „Der Täter auf den Bildern bewegt sich gleich wie einer der Angeklagte, der Haaransatz ist auch gleich,“ sagt der Mann. Er wurde direkt aus dem Gefängnis vorgeführt, weil er Mitglied einer staatsfeindlichen Verbindung war. Auch einem der Angeklagten wird nachgesagt, Kontakte zu Staatsfeinden zu haben. Bisherige Verfahren wurden jedoch eingestellt.

„Würden Sie sich der rechten Szene zuordnen?“, fragt Richter Christian Liebhauser-Karl den Hauptangeklagten wegen der Hakenkreuze am Tatort. „Nein, ich würde mich ideologisch eher zentrisch einordnen“, meint der Angeklagte. „Ich bin ein Mann des Dialogs.“

Indizienkette

Richter Christian Liebhauser-Karl beeindruckt das wenig. Er spricht die Angeklagten schuldig. Denn es liegt hier „eine geschlossenen Indizienkette vor“, wie er betont. Es gibt belastende Zeugenaussagen, Körperprofil und Gesichtsprofil auf dem Video würden zu den Angeklagten passen, die beiden Männer kannten die Tatorte ganz genau, sie hätten zudem bestimmte Handydaten im Tatzeitraum gelöscht, beide seien technisch versiert und hätten gewusst, welche Kabel durchzuschneiden seien und sie hätten ein Motiv gehabt. „Es gab massive Streitigkeiten mit dem Vermieter. Es entstand der Eindruck, dass die Angeklagten sagten, sie werden es dem Vermieter heimzahlen. Und dieses Heimzahlen hat nun seinen Preis.“ Nämlich die Verurteilung. Die Männer werden zu Geldstrafen in der Höhe von 1280 beziehungsweise 6400 Euro verurteilt. Der Bauer bekommt Teilschadensersatz zugesprochen. Den Rest muss er sich am Zivilgerichtsweg holen. Die Urteile gegen die Männer sind nicht rechtskräftig. Ihr Verteidiger und die Staatsanwältin melden Berufung an. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Richter Christian Liebhauser-Karl
Richter Christian Liebhauser-Karl © Helmuth Weichselbraun
Tatwaffe: Eier
Tatwaffe: Eier © KK