Zum Inhalt Zum EPaper Zum Menü
Wetter
Abo E-Paper Club Shop Gutscheine Trauerportal Werbung
Suche
Steiermark Kärnten Leben Sport
Kleine Zeitung Logo Kleine Zeitung mit weißer Schrift auf rotem Hintergrund.

Vollspaltböden im Schweinestall

„Wenn Gesellschaft mehr Tierschutz haben will, muss sie ihn auch bezahlen“

Rund 70 Prozent der Kärntner Schweinehalter müssen laut VfGH-Urteil Schweineställe schneller umrüsten als bisher gedacht. Landwirtschaftskammer-Präsident fordert finanzielle Hilfe. SPÖ will Verbot von Vollspaltenböden auch in Rinderzucht.
© Adobestock
© Adobestock
Author Markus Sebestyen
Markus Sebestyen Redakteur Bundesland Kärnten
Redakteur Bundesland Kärnten
10. Jänner 2024,
9:35 Uhr

Werbung überspringen

Sie wollen weiterlesen?

Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.

Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.

Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano"). Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind. Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.

Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.

Mehr zum Thema

Vollspaltböden

Das sagen die Userinnen und User dazu

Lesermeinung

von Tina Furtner-Hanisch

Vollspaltböden in der Schweinezucht sind schon bald Geschichte
Vollspaltböden

Vollspaltenböden

„Welche Gesetze haben so lange Übergangsfristen?“

von Vilja Schiretz

Schwein | 2022 einigte sich die Regierung auf ein Verbot von Vollspaltenböden.
Vollspaltenböden

ORF-Gesetz und Vollspaltenböden

Doskozils Doppelpack

Simon Rosner
Kommentar

von Simon Rosner

Hans Peter Doskozil, erfolgreicher Kläger vor dem Höchstgericht
ORF-Gesetz und Vollspaltenböden

Wien/Eisenstadt

VfGH hebt Übergangsfrist bei Vollspaltenboden-Verbot auf

Aufhebung der Bestimmung im Tierschutzgesetz erfolgt mit 1. Juni 2025 | Aufhebung der Bestimmung im Tierschutzgesetz erfolgt mit 1. Juni 2025
Wien/Eisenstadt

Übergangsfrist zu lang

Höchstgericht hebt Gesetz zu Vollspaltenböden auf

von Walter Hämmerle

Immer wieder gibt es Protest gegen Vollspaltenböden in der Schweinehaltung
Übergangsfrist zu lang
Werbung überspringen
Anzeige
Werbung überspringen
Anzeige
 
Werbung überspringen
Anzeige
Werbung überspringen
Werbung überspringen
Steiermark
  • Ennstal
  • Graz & Umgebung
  • Leoben
  • Murtal & Murau
  • Mürztal
  • Oststeier
  • Süd & Südwest
  • Südost & Süd
  • Weiz
  • Weststeier
Kärnten
  • Klagenfurt
  • Feldkirchen
  • Lavanttal
  • Oberkärnten
  • Osttirol
  • St. Veit
  • Villach
  • Völkermarkt
Leben
  • Gesundheit
  • Mobilität
  • Ombudsfrau
  • Reise
  • Wohnen
  • Kulinarik
  • Karriere
  • Familie
Sport
  • Steirersport
  • Kärntnersport
  • Fußball
  • Tennis
  • Motorsport
  • Wintersport
  • Eishockey
Service
  • Hilfe
  • Autoren
  • Archiv
  • Spiele
  • Sudoku
  • Wetter
  • Club
Kärntner Themen
  • Wetter in Kärnten
  • Wetter in Klagenfurt
  • Alpe Adria
  • Leute
  • Leichterlesen
  • Koralmbahn
  • Kärntner des Tages
  • Landespolitik
  • Kärntner in Not
Meistgelesen und beliebt:
  • Opfer war noch stärker angetrunken als alkoholisierter Unfalllenker
  • 17-Jähriger von Zug erfasst: Nun starb er im Krankenhaus
  • Ein besonderer Festgottesdienst für zwei Jubilare
  • Steirer holt betrunken Kind ab und baut schweren Unfall: „Am Auto war etwas“
  • Impressum
  • AGB
  • Datenschutz
  • Barrierefreiheitserklärung
© 2026, kleinezeitung.at | Kleine Zeitung GmbH | Alle Rechte vorbehalten.
Nutzung ausschließlich für den privaten Eigenbedarf. Eine Weiterverwendung und Reproduktion über den persönlichen Gebrauch hinaus ist nicht gestattet.
Werbung überspringen
Vielen Dank für Ihren Einkauf!
Klicken Sie auf den untenstehenden Button, um sich mit Ihrem Google-Konto anzumelden und loszulesen.