Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat Bewegung in das Thema Vollspaltenböden gebracht. Eine 17-jährige Übergangsfrist sei nicht rechtens, urteilten die Höchstrichter. In Kärnten ist der Großteil der rund 2700 Schweinehalter nur im kleinen Rahmen bzw. für den Eigenbedarf aktiv. Vermarktungsrelevant seien laut Landwirtschaftskammer (LWK) rund 300 Betriebe. In rund 70 Prozent davon leben die Tiere aktuell auf Vollspaltenböden. „Wenn wir die heimische Schweineproduktion aufrechterhalten wollen, braucht es massive Unterstützung in der Betriebsumstellung und ein Bekenntnis zum Konsum von heimischem Fleisch“, sagt LWK-Kärnten-Präsident Siegfried Huber, der aktuell eine Rechtsunsicherheit für die Betriebe sieht und sich weiter für möglichst lange Übergangsfristen ausspricht.