Kritik und Unmut unter den Kärntner Bauern löste ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) über die Ablagerung von Siloballen am Feld aus. Demnach sei dies nämlich verboten und eine Lagerung nur am Hof oder auf genehmigten Lagerplätzen erlaubt. Der Grund: Im Kärntner Naturschutzgesetz sei nicht erkennbar, dass das Ablagern von folierten Siloballen von der Bewilligungspflicht ausgenommen sei. Das sei praxisfern, wetterten sowohl viele Landwirte und die Landwirtschaftskammer Kärnten.

Jetzt hat das Land reagiert: Naturschutzreferentin Landesrätin Sara Schaar (SPÖ) und Agrarreferent Landeshauptmannstellvertreter Martin Gruber (ÖVP) erarbeiteten in enger Abstimmung mit der bäuerlichen Interessenvertretung einen Erlass, mit dem die betreffende Passage im Kärntner Naturschutzgesetz entsprechend konkretisiert wurde. Demnach ist es nun möglich, Silageballen in der freien Landschaft maximal ein Jahr lang auch ohne naturschutzrechtlichen Bewilligung zwischenzulagern - ausgenommen in Feuchtgebieten und im Bereich der roten Gefahrenzone von Fließgewässern. Dort bleibt die Zwischenlagerung generell verboten.

Gruber, Schaar und Huber (von links) erarbeiteten eine Zwischenlösung für die Lagerung von Siloballen am Feld
Gruber, Schaar und Huber (von links) erarbeiteten eine Zwischenlösung für die Lagerung von Siloballen am Feld © KK

Durch die Umsetzung mittels Erlasses konnte rasch Rechtssicherheit geschaffen werden, wohingegen eine gesetzliche Regelung aufgrund des Fristenlaufs Monate gedauert hätte. Die Jahresfrist für die Zwischenlagerung sei auf jeden Fall ein praktikabler Zugang und seit Jahrzehnten in Kärnten üblich, zeigen sich Landwirtschaftskammer-Präsident Siegfried Huber und Gruber zufrieden mit der Einigung. Daraus werde deutlich, „dass man rasch zu tragbaren Lösungen kommt, wenn man sich auf Augenhöhe begegnet“, sagt Schaar.

Gesetzesänderung geplant

Gruber, Huber und Schaar verständigten sich darauf, dass eine Zwischenlagerung von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen bei der nächsten Novelle des Naturschutzgesetzes gesetzlich verankert werden soll. Huber: „Gesetzliche Ausnahmen für die Lagerung von Erntegütern in der freien Landschaft im Rahmen einer ordnungsgemäßen Land- und Forstwirtschaft gibt es in allen Bundesländern. Das ist auch unser Ziel in Kärnten.“

Team Kärnten-Chef Gerhard Köfer begrüßt den Erlass. „Das ist eine notwendige Übergangslösung der jetzt rasch eine glasklare rechtliche Regelung über das entsprechende Gesetz folgen muss,“ sagt Köfer und verweist darauf, dass diese Regelung auch in anderen österreichischen Bundesländern bestehen würde: „Kärnten kann sich hier andere Länder als Vorbild bzw. als Orientierungshilfe nehmen.“