In mehreren Tagesordnungspunkten haben sich am Mittwoch die Landestierschutzreferenten bei ihrer Konferenz im Stift St. Georgen am Längsee mit Regelungen bzw. Voraussetzungen zur Hundehaltung beschäftigt. Zunehmende und aktuelle Brisanz erhielt das Thema durch die tödliche Hundeattacke auf eine Joggerin in Oberösterreich. Oberösterreich war es auch, das die Erweiterung der Heimtierdatenbank beantragt hat: Dazu sollen alle Feststellungen und Maßnahmen, die von einer Behörde zu einem Hund gemacht werden, in der Datenbank aufgenommen werden. Verankert werden soll das in den jeweiligen Landessicherheitsgesetzen.

Zudem soll das bundesweite Tierschutzgesetz verschärft werden: „Wir fordern ein klares Verbot des Trainings zum Angriffsverhalten. Angriffsverhalten darf nur von speziellen Behörden oder Organisationen wie Polizei, Bundesheer trainiert werden, nicht aber von Privaten“, erklärten die Kärntner Tierschutzreferentin Beate Prettner (SPÖ) und Michael Lindner (SPÖ), zuständiger Landesrat von Oberösterreich. „Wir wollen mit dieser Maßnahme den Stein ins Rollen bringen und eine bundeseinheitliche Verschärfung erzielen: Angriffstraining, das gegen den Menschen gerichtet ist, gehört untersagt“, so Lindner. Dazu sollen in einem ersten Schritt entsprechende Einschränkungen – vor allem hinsichtlich Aggressivität und Angriffe gegen Menschen – der Schutzhundeausbildung im privaten Bereich geprüft werden. „Die Bevölkerung fühlt sich nach den jüngsten Hundeangriffen verunsichert. Wir müssen versuchen, das Risiko möglichst zu minimieren“, sagte die Kärntner Landesrätin.

Sachkundennachweis

„Intensiv diskutiert wurde ein Sachkundenachweis, der vor der Anschaffung von Hunden zu erbringen ist“, informierte Prettner. Hinsichtlich der Haltung von Hunden gibt es in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Der von Kärnten und der Steiermark gemeinsam eingebrachte Antrag wurde einstimmig beschlossen. Zudem soll in der Folge geprüft werden, ob dieser auch auf Reptilien und Amphibien ausgeweitet werden kann. „Kärnten hat eine weitere Verschärfung gefordert, die aber leider nicht beschlossen wurde. Ich hätte es für sehr sinnvoll erachtet, bei Auffälligkeiten bei der Hundehaltung, bei aggressivem Hundeverhalten, bei Verstößen etc. eine Nachschulung vorzuschreiben – vergleichbar etwa mit Nachschulungen beim Führerschein“, erläuterte Prettner.

Befristetes Tierhalteverbot

Einen ausführlichen Meinungsaustausch gab es zum Thema Tierhaltungsverbot: Die derzeitige Rechtslage sieht vor, dass erst nach rechtskräftiger Verurteilung ein Tierhalteverbot ausgesprochen werden kann. Die Tierschutzreferenten diskutierten mit allen Für und Wider eine mögliche Verschärfung: Letztlich wurde der Beschluss gefasst, dass seitens des Ministeriums aufgrund einer Risikoabschätzung die Möglichkeit zu prüfen ist, auch dann ein befristetes Tierhaltungsverbot auszusprechen, wenn noch keine rechtskräftige Verurteilung des Tierhalters vorliegt.

Um in Zukunft noch besser gegen Qualzuchten vorgehen zu können, soll künftig bei der Meldung der Zucht nicht nur die Tierart (wie Hund), sondern auch die Rasse bekannt gegeben werden. Der Antrag aus Wien wurde einstimmig beschlossen.

Reaktion

In einer Reaktion spricht sich Team Kärnten-Chef Gerhard Köfer für ein striktes Verbot des Trainings zum Angriffsverhalten aus: „Dieses sollte ausschließlich offiziellen Stellen, insbesondere der Polizei, möglich sein, nicht aber Privaten. Es ist notwendig, aus den Vorfällen der vergangenen Wochen die richtigen politischen Schlüsse zu ziehen. Das bundesweite Tierschutzgesetz muss nachgebessert werden. Es darf nicht sein, dass der gegen Menschen gerichtete Angriff privat trainiert werden darf.“ Eine weitere Forderung Köfers betrifft den tierärztlichen Bereitschaftsdienst. Er fordert, dass das im April ausgelaufene Pilotprojekt zu einer fixen Maßnahme wird: „Das Projekt muss auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse verbessert und zum Standard werden. Dafür setzen wir uns auch im Kärntner Landtag ein. Unser diesbezüglicher Antrag wird aktuell im zuständigen Landtagsausschuss behandelt.“