In mehreren Tagesordnungspunkten haben sich am Mittwoch die Landestierschutzreferenten bei ihrer Konferenz im Stift St. Georgen am Längsee mit Regelungen bzw. Voraussetzungen zur Hundehaltung beschäftigt. Zunehmende und aktuelle Brisanz erhielt das Thema durch die tödliche Hundeattacke auf eine Joggerin in Oberösterreich. Oberösterreich war es auch, das die Erweiterung der Heimtierdatenbank beantragt hat: Dazu sollen alle Feststellungen und Maßnahmen, die von einer Behörde zu einem Hund gemacht werden, in der Datenbank aufgenommen werden. Verankert werden soll das in den jeweiligen Landessicherheitsgesetzen.
Zudem soll das bundesweite Tierschutzgesetz verschärft werden: „Wir fordern ein klares Verbot des Trainings zum Angriffsverhalten. Angriffsverhalten darf nur von speziellen Behörden oder Organisationen wie Polizei, Bundesheer trainiert werden, nicht aber von Privaten“, erklärten die Kärntner Tierschutzreferentin Beate Prettner (SPÖ) und Michael Lindner (SPÖ), zuständiger Landesrat von Oberösterreich. „Wir wollen mit dieser Maßnahme den Stein ins Rollen bringen und eine bundeseinheitliche Verschärfung erzielen: Angriffstraining, das gegen den Menschen gerichtet ist, gehört untersagt“, so Lindner. Dazu sollen in einem ersten Schritt entsprechende Einschränkungen – vor allem hinsichtlich Aggressivität und Angriffe gegen Menschen – der Schutzhundeausbildung im privaten Bereich geprüft werden. „Die Bevölkerung fühlt sich nach den jüngsten Hundeangriffen verunsichert. Wir müssen versuchen, das Risiko möglichst zu minimieren“, sagte die Kärntner Landesrätin.
Tagung in Kärnten
Verschärfung des Tierschutzgesetzes gefordert
Landestierschutzreferenten trafen sich im Stift St. Georgen. Verbot von Angriffstraining für Private wird geprüft. Heimtierdatenbank soll um behördliche Feststellungen zu Hunden erweitert werden.
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