FRAGE: Weil die Straße neben unserem Haus so schmal ist, müssen Lkw, wenn sie sich begegnen, oft auf unseren Grund ausweichen und beschädigen dabei unseren Zaun. Kann die Gemeinde für derartige Schäden haftbar gemacht werden?

Rechtsanwalt Henrik Gießauf antwortet: Anhand der von Ihnen zur Verfügung gestellten Lichtbilder tue ich mir schwer, einen Schaden zu erkennen.

Ganz grundsätzlich wäre aber Ihr Problem unter schadenersatzrechtlichen Gesichtspunkten zu betrachten. Konkret kann Schadenersatz binnen drei Jahren ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers bei diesem eingefordert werden.

Wenn Ihr Zaunschaden tatsächlich, wie Sie schreiben, durch einen anfahrenden Lastkraftwagen verursacht wurde, so müsste ein Ersatz des Schadens vom Lenker, dem Halter und der Haftpflichtversicherung eingefordert werden (Solidarhaftung).

Dazu müssten Sie aber wissen, wann und von wem der Schaden verursacht wurde. Eine Haftung der Gemeinde für Ihr beschriebenes Problem kann ich jedoch nicht erkennen.