Die ursprünglich geplante Volksabstimmung wurde abgesagt, die SPÖ und LH Hans Peter Doskozil griffen dieser vor und somit hat der burgenländische Landtag das neue Jagdgesetz mit einem Verbot für die Gatterjagd ab 2023 beschlossen. Das bedeutet, bis dahin muss jedes Jagdgatter im Bundesland geschlossen sein.

Nach langem Hin und Her dürfte die Causa nun endgültig erledigt sein. Zuerst wurde das Gatterjagdverbot im Burgenland am 9. März 2017 beschlossen. Am 10. Dezember 2020 fiel der Beschluss zur Aufhebung des Verbots im Landtag, der aber durch die Initiative zur Volksabstimmung ausgesetzt wurde. Nach Zurückziehung der
Volksabstimmung trat der Beschluss zur Aufhebung des Gatterjagdverbots am 27. Februar 2021 in Kraft.

Am 4. März 2021 wurde wiederum die Aufhebung der Aufhebung beschlossen, und diese ist mit heutigem Tag, dem 12. März, in Kraft getreten. Die Gatterjagd war also im Burgenland nur 13 Tage lang wieder erlaubt, bevor sie jetzt wiederum verboten worden ist. 

"Endgültig Geschichte" - im Burgenland

Einen wichtigen Beitrag zu diesem Verbot trug der Verein gegen Tierfabriken bei. Obmann Martin Balluch sieht sich in der Zurückziehung der Volksabstimmung bestätigt: "Die Landesregierung hat Wort gehalten. Jetzt ist das Gatterjagdverbot wieder in Kraft, und zwar im Wortlaut von 2017. Mehr hätten wir durch eine Volksabstimmung auch nicht erreichen können." 

An diesem Punkt rechnet Balluch nicht mehr mit einer Wiedereinführung der Gatterjagd, stellt zugleich aber klar: "Sollte irgendjemand im Landtag das Gatterjagdverbot vor dem Ende der Übergangsfrist am 1. Februar 2023 wieder aufheben wollen, weiß er, dass mit einer erneuten Initiative zu einer Volksabstimmung zu rechnen ist. Daher gehe ich davon aus, dass die Gatterjagd in weniger als 2 Jahren im Burgenland endgültig Geschichte sein wird."