Nachdem sein Hund auf ihn "geschossen" hat, ist ein Jäger sein Gewehr los. Das Verwaltungsgericht München wies mit Urteil vom Dienstag die Klage des Mannes gegen den Entzug seiner Waffenbesitzkarte ab. Hintergrund ist ein kurioser Vorfall aus dem November 2016 im Jagdrevier des Klägers in Sachsen.

Damals soll der Hund des Mannes im Auto einen Schuss aus dem Jagdgewehr gelöst haben. Der Jäger wurde am Arm verletzt. Das Landratsamt Pfaffenhofen an der Ilm, in dessen Zuständigkeitsgebiet der Mann seinen Hauptwohnsitz hat, entzog ihm daraufhin die Waffenbesitzkarte, auch sein Jagdschein wurde nicht verlängert - denn Jäger dürfen Waffen nicht schussbereit in ihrem Auto transportieren.

Gegen die Entscheidung klagte der Mann - ohne Erfolg. Er kann noch Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragen.