Es ist ein Schlag ins Gesicht aller Tierschützer: Das für den Tierschutz zuständige Gesundheitsministerium (BMGF) hat zwischen den Weihnachtsfeiertagen einen Gesetzesentwurf in Begutachtung geschickt, der die seit April 2016 gültige Kastrationspflicht für Bauernhofkatzen wieder abschafft. Die Tierschutzvereine "Vier Pfoten" und "Pfotenhilfe Lochen" schlagen Alarm.

Züchter sind ja von der Kastrationspflicht ausgenommen. Bisher galt nur als Züchter, wer eine „gezielte Anpaarung“ der Tiere ermöglichte. In der Novelle, die am 3. Februar in Kraft tritt, wurde das Wort „gezielt“ gestrichen. Damit würden Landwirte zu Züchtern und könnten ihre Katzen weiterhin unkastriert lassen.

Die Folgen wären fatal, warnt Sabine Auer von „Streunerkatzen Oberösterreich“, denn: „Kranke, ungeimpfte und verwurmte Streuner würden sich rapide vermehren, und Tierheime und Vereine, die ohnehin schon am Limit sind, würden noch stärker belastet.“ Ursache für den Rückschritt sei ein fatales Missverständnis: Viele Bauern würden denken, sie müssten dann auch wilde Streuner in ihrer Umgebung kastrieren.

Kastrationsprojekte stoppte der Verein jetzt komplett: „Wenn wir einen Streuner kastrieren und es sich dann um eine ,Zuchtkatze‘ handelt, droht uns ein Verfahren wegen Zuchtvereitelung.“ Es sei unmöglich, eine Zuchtkatze zu identifizieren, zumal es keine Kennzeichnungspflicht gebe. Und bei bis zu 300 streunenden Katzen, die der Verein - als nur einer von vielen in Österreich - bisher jedes Jahr kastrierte, wird nun einen Flut an Babkatzen erwartet. Die sich dann wieder unkontrolliert weitervermehren werden.