Eine Gefängnis-Leiterin hat zwei Vollzugsbeamten das Betreiben eines Erotik-Chats zu Recht verboten. Das entschied am Montag das Verwaltungsgericht Aachen. Die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Aachen hatte dem Ehepaar die Nebentätigkeit zunächst genehmigt. Als sie aber erfuhr, worum es ging und dass die beiden damit 80.000 Euro im Jahr dazuverdienten, zog sie die Genehmigung zurück.
Zuverdienstgrenze überschritten
Dagegen klagten die Eheleute, doch das Gericht wies die Klage ab. Begründung: Die Beamten im sensiblen Sicherheitsbereich könnten sich angreifbar machen, wenn bei den Häftlingen bekannt würde, dass sie im Internet erotische Inhalte verbreiteten. Außerdem liege der Zuverdienst über den jährlichen Dienstbezügen. Einnahmen aus einer Nebentätigkeit dürften aber 40 Prozent des Grundeinkommens nicht übersteigen.