Deutsche Reiseveranstalter, die ihren Kunden wegen einer coronabedingt geplatzten Pauschalreise Geld zurückzahlen müssen, dürfen diesen als Alternative einen Gutschein anbieten. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der deutschen Regierung hat der Deutsche Bundestag am Donnerstag zugestimmt. Die Kunden können sich für eine Rückzahlung des gezahlten Geldes oder für den Gutschein entscheiden.

Das Gesetz betrifft auch Österreicher, die bei deutschen Reiseveranstaltern gebucht haben. Der Veranstalter muss den Kunden dabei aber auch aufklären, dass der Kunde das ablehnen und auf Geldrückzahlung bestehen kann, betonte dazu Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV) in Wien.

Dem Entwurf zufolge sollen Pauschalreisende ihr Geld zurückverlangen können, wenn der Urlaub wegen der Coronavirus-Pandemie ausfällt. Eine ursprünglich geplante Gutscheinpflicht, die helfen sollte, Insolvenzen in der Reisebranche zu vermeiden, soll es nicht geben. Sie scheiterte am Widerstand der Brüsseler EU-Kommission. Verbraucher, die ihre Pauschalreise vor dem 8. März gebucht haben, können aber freiwillig einen Gutschein wählen, dessen Wert auch dann staatlich abgesichert ist, wenn Anbieter pleitegehen.

"Wirksame Unterstützung sieht anders aus"

Verbraucherschützer begrüßten die Regelung grundsätzlich, aus der Reisebranche kam hingegen deutliche Kritik: "Wirksame Unterstützung sieht anders aus", urteilte der Deutsche Reiseverband (DRV).

Mit der neuen Regelung bekommen Reiseveranstalter die Möglichkeit, bei einer Absage von Pauschalreisen aufgrund der Pandemie den Kunden - alternativ zur Erstattung der Anzahlungen - einen Reisegutschein im gleichen Wert anzubieten. Die deutsche Regierung erhofft sich dadurch mehr Liquidität für die Firmen. Die Gutscheine werden vom Staat gegen eine mögliche Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert. Reisende werden aber nicht verpflichtet, sie anzunehmen.

Über eine solche Variante war zwischenzeitlich diskutiert worden. "Die unsägliche Diskussion über Zwangsgutscheine, die die Bundesregierung einführen wollte, ist endgültig beendet", freute sich am Donnerstag der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller. Gutscheine seien "fair, wenn sie freiwillig, flexibel und gegen Insolvenz gesichert sind".

Der DRV hingegen sieht kaum Vorteile für seine Mitglieder. "Gutscheine finden kaum Anklang beim Kunden - lediglich 10 bis 20 Prozent der Verbraucher akzeptieren sie", erklärte Verbandspräsident Norbert Fiebig. "Aber die Koalition tut so, als sei das Liquiditätsproblem mit den Gutscheinen jetzt gelöst."

Gleichzeitig kämen die Überbrückungshilfen für Reisebüros, Veranstalter und Dienstleister "zögerlich, verspätet, unzureichend und nur für drei Monate", monierte Fiebig. "Wirksame Unterstützung sieht anders aus."

Fiebig bekräftigte die Forderung des DRV nach einem staatlich besicherten KfW-Kredit für die Rückzahlung von Kundengeldern. "Das Rückerstattungsvolumen der Anzahlungen beläuft sich nach wie vor auf rund sechs Milliarden Euro. Damit die Reiseveranstalter liquide bleiben und die Kundengelder rückerstatten können, ist die Kredit-Lösung unerlässlich."