1. Warum sind die Verschärfungen in der ersten Lockdown-Verlängerungswoche nötig?
ANTWORT: Die Bundesregierung verwies vor allem auf die bis zu 1700 Corona-Neuinfektionen, die es in Österreich derzeit noch gibt. Doch auch die ansteckenderen britischen und südafrikanischen Mutationen des Virus sorgten dafür, dass von einer Entspannung in der Pandemie keine Rede ist.

2. In welchen Bereichen muss ich seit heute eine FFP2-Maske tragen?
ANTWORT: In Kundenbereichen des Handels (also in Geschäften) und in Öffis müssen FFP2-Masken getragen werden. Daneben sind sie Pflicht für Fahrgemeinschaften, in Seil- und Zahnradbahnen, in Betriebsstätten nicht körpernaher Dienstleistungsbetriebe, auf Märkten (sowohl im Freien als auch unter Dach), beim Parteienverkehr von Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten. Ohne FFP2-Masken geht es auch nicht mehr beim Abholen von Speisen in der Gastronomie, in Betriebskantinen und in Beherbergungsbetrieben, die weiter für dringende berufliche Zwecke von Menschen betreten werden dürfen.

3. Wer ist von der FFP2-Maskenpflicht ausdrücklich ausgenommen?
ANTWORT: Ausgenommen sind Schwangere und jene Personen, denen der entsprechende Schutz aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist. Kinder ab sechs Jahren können stattdessen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Jüngere Kinder müssen den Mund-Nasen-Bereich nicht abdecken.

4. Wie sieht es mit erweiterten Distanzregeln im Alltag aus?
ANTWORT: In der Öffentlichkeit ist nunmehr statt eines Ein- ein Zwei-Meter-Abstand einzuhalten. Davon ausgenommen sind Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, sowie nicht im gemeinsamen Haushalt wohnhafte Lebenspartner, einzelne engste Angehörige und einzelne wichtige Bezugspersonen. Zwei Meter Abstand gelten auch am Arbeitsplatz. Beim Betreten "öffentlicher Orte in geschlossenen Räumen" ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, die nun erweiterte Distanzregel einzuhalten und zusätzlich noch eine FFP2-Maske korrekt anzulegen.

5. Kann ich behördlich bestraft werden, wenn ich nur eine Stoffmaske, aber keine FFP2-Maske verwende?
ANTWORT: Ja, wer gegen die Tragepflicht einer FFP2-Maske verstößt, muss mit einem Organstrafmandat von 25 Euro rechnen. Das sieht eine neue Verordnung des Gesundheitsministeriums vor, die am Freitag kundgemacht wurde.

6. Bekomme ich in Supermärkten kostenlos FFP2-Masken bzw. falls nicht: Wie viel muss ich dafür ausgeben?
ANTWORT: Die großen Lebensmittelketten Hofer, Spar und Rewe (Billa, Merkur, Penny) hatten FFP2-Masken bereits um 59 Cent pro Stück verkauft – am Samstag haben der Rewe-Konzern und Spar dann angekündigt, die Masken mit heute kostenlos an ihre Kunden abzugeben. Bei Billa, Merkur und Penny gilt dieses Gratis-Angebot zunächst nur bis Mittwoch, Spar hat indes keine zeitliche Befristung angekündigt.

7. Werden genug FFP2-Masken vorrätig sein?
ANTWORT: Laut Rewe-International-Vorstand Marcel Haraszti werden heute ausreichend Masken vorhanden sein. An Billa, Merkur und Penny seien bereits mehr als fünf Millionen Masken geliefert worden, weitere 15 Millionen seien bestellt. Auch die anderen großen Ketten haben bereits versichert, genug Masken zu haben. 52.000 Masken werden von der öffentlichen Hand an Obdachloseneinrichtungen verschickt. Sozialmärkten und Stellen zur Lebensmittelausgabe für einkommensschwache Menschen sollten eine Million Stück zur Verfügung gestellt werden, die vom Roten Kreuz geliefert werden.

8. Wann bewertet die Bundesregierung die Situation nochmals?
ANTWORT: Die Bundesregierung evaluiert in dieser Woche und setzt heute die Gespräche fort. Zunächst sind Beratungen mit Experten geplant – dann werden auch die Landeshauptleute über die Lage informiert. Die Opposition soll involviert sein.

9. Wird heute entschieden, wie es nach dem derzeit angesetzten Lockdown-Ende am 8. Februar weitergeht?
ANTWORT: Die weitere Vorgehensweise soll heute noch nicht entschieden werden, betonte das Kanzleramt unter Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Zuletzt schien das tatsächliche Ende des Lockdowns am 8. Februar aber nicht in Stein gemeißelt – viel wird stark von den Neuinfektionszahlen abhängen.

10. Was ist mit Tests?
ANTWORT: Zusätzlich zu schon bisher verpflichtenden Tests im Gesundheits- und Pflegebereich sind auch für Arbeitnehmer mit Kundenkontakt (Handel, Dienstleistungen, Verkehr), Lehrer und Elementarpädagogen, Arbeiter in der Lagerlogistik (sofern der Mindestabstand regelmäßig unterschritten wird), Personen im öffentlichen Dienst im Parteienverkehr und Spitzensportler wöchentliche "Berufsgruppentestungen" vorgesehen. Wer nicht getestet ist, muss eine FFP2-Maske tragen. Für Getestete genügt indes ein Mund-Nasen-Schutz.