Das deutsche Außenministerium hat die ersten 1.000 Kostenbescheide an Urlauber verschickt, die wegen der Corona-Krise aus dem Ausland zurückgeholt werden mussten. Für die Reisenden gelte eine vierteilige Preisstaffel je nach Reiseland zwischen 200 und 1.000 Euro, hieß es am Freitag aus dem Außenministerium.

Insgesamt sollen demnach in den kommenden Monaten 67.000 Reisende solche Bescheide erhalten, damit sie sich an den Kosten der Rückholaktion beteiligen.

Darunter seien etwa 56.000 Deutsche und gut 11.000 Bürger anderer Staaten vorwiegend der EU, hieß es weiter. Ausschlaggebend für die stark pauschalisierte Berechnung seien die ungefähren Durchschnittskosten für ein Economy-Ticket sowie die Kosten vergleichbarer Rückholaktionen anderer EU-Staaten.

Wie in Berlin bekannt wurde, werden für Flüge von den Kanarischen Inseln oder aus nordafrikanischen Staaten 200 Euro fällig, für Flüge aus anderen afrikanischen Staaten und der Karibik 500 Euro, aus Südamerika und Asien 600 Euro sowie aus Neuseeland und Australien 1.000 Euro. Die Kostenbeteiligungen der Reisenden sollen etwa 40 Prozent der Kosten von rund 93,8 Millionen Euro abdecken.

Rest zahlt der Staat

Den Rest trägt teilweise der deutsche Staat, ein weiterer Teil wird aus EU-Zuschüssen abgedeckt, da auf den meisten Flügen auch Bürger anderer EU-Staaten mit an Bord waren. Das Auswärtige Amt hatte im Rahmen der Aktion 260 Charterflüge und zwölf teilweise gecharterte Flügen aus insgesamt 65 Ländern organisiert.

Insgesamt waren sogar mehr als 240.000 Menschen zurück nach Deutschland geflogen worden, weil sie wegen gestrichener Rückflüge oder geschlossener Grenzen und Flughäfen im Ausland festsaßen. Die Kostenbescheide erhalten vom deutschen Außenministerium aber nur diejenigen von ihnen, die mit den von der deutschen Regierung eigens gecharterten Flügen oder auf angekauften Sitzplatzkontingenten gereist sind.

Die Kosten für andere Flüge, etwa Sonderflüge von Reiseveranstaltern oder normale kommerzielle Flüge, wurden im Regelfall direkt zwischen den Touristen und den beteiligten Unternehmen abgerechnet. Außerdem gab es Mitflüge von Deutschen bei Rückholflügen anderer europäischer Staaten. Dort gelten für die Abrechnung deren Konditionen. Umgekehrt müssen ausländische Mitreisende bei von Deutschland gecharterten Flügen die deutschen Kostensätze zahlen.